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'''Lohnnebenkosten''' ist die Bezeichnung der deutschen amtlichen Statistik für die indirekten Arbeitskosten. Die deutsche amtliche Statistik wendet seit 2004 die bei und der (ILO) gebräuchliche Gliederung in Bruttolöhne und -gehälter einerseits (direkte Arbeitskosten) und Lohnnebenkosten andererseits (indirekte Arbeitskosten) an.

Zum Begriff

Die Lohnnebenkosten umfassen die Kostenarten:
  • Sozialbeiträge der Arbeitgeber, darunter
    • Gesetzliche Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung
    • Lohn- und Gehaltsfortzahlung
    • Unterstellte Sozialbeiträge zur Alters- und Gesundheitsvorsorge von Beamten
    • Sozialbeiträge der Arbeitgeber für Auszubildende
    • sonstige freiwillige Sozialleistungen der Arbeitgeber, darunter:
      • Zuschüsse des Arbeitgebers zum Krankengeld
      • Beihilfen zu Kosten für Arztleistungen und Kuren
      • Zahnersatz
  • Kosten für die berufliche Aus- und Weiterbildung
  • Sonstige Aufwendungen, darunter
    • Anwerbungskosten
    • vom Arbeitgeber gestellte Berufskleidung
    • Umzugskostenerstattungen
    • Einrichtungsbeihilfen bei Einstellungen
  • Steuern auf die Lohnsumme oder Beschäftigtenzahl

Einordnung der Lohnnebenkosten

Je nach Perspektive werden die Arbeitgeberbeiträge zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer entweder als zusätzliches Bruttoeinkommen gesehen oder als zweckgebundener Abzug vom eigentlich angemessenen Einkommen. Geschichtlich trifft die zweite Sichtweise zu. Die soziale Sicherung wurde eingeführt, um unvermeidlich gewordene Lohnerhöhungen teilweise obligatorisch zur Sicherung gegen individuelle zu verwenden.

Den Lohnnebenkosten steht auch ein Nutzen gegenüber. Denn die Notwendigkeit zur Versicherung sozialer Risiken bleibt nach Wegfall der Arbeitgeberanteile (oder der gesamten Sozialversicherungsbeiträge) bestehen, d. h. ein Arbeitnehmer müsste auch nach Wegfall der Lohnnebenkosten Kosten für die allgemeinen Lebensrisiken aufwenden.

Eine Senkung der Lohnnebenkosten führt zwar zu einer höheren Arbeitsnachfrage und in der weiteren Definition (Einschluss der Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung) auch zu einer Erhöhung der frei verfügbaren Nettolöhne der Arbeitnehmer. Dies führt aber nicht notwendig zu einer Belebung der Konjunktur und einer Zunahme der Beschäftigung, weil die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch nachfragewirksam sind (z. B. als Ausgaben im Gesundheitsbereich, in der Pflege, als Konsumausgaben der Rentner usw.). Wenn die Senkung der Lohnnebenkosten mit einer Senkung der Sozialleistungen (Rente, Krankenversicherungsleistungen und so weiter) verbunden ist, kann die gesamtwirtschaftliche Nachfrage sogar sinken.

Personalzusatzkosten

Das unternehmernahe spricht nicht von Lohnnebenkosten, sondern von ''Personalzusatzkosten''. Bei den Definitionen greift es auf Statistiken von zurück. Demnach setzen sich die ''Arbeitskosten je geleisteter Arbeitsstunde'' aus dem direkten Stundenlohn (?direktes Arbeitsentgelt?) und den Personalzusatzkosten zusammen. Der Direktlohn, also das sog. direkte Arbeitsentgelt, besteht aus dem Entgelt für geleistete Arbeit einschließlich der Überstundenzuschläge, Schichtzulagen und regelmäßig gezahlter Prämien.

Die Personalzusatzkosten setzen sich aus den übrigen direkten Kosten, die im Jahresverdienst enthalten sind, und den indirekten Kosten zusammen. Zu den ''direkten Personalzusatzkosten'' zählen u. a. die Entlohnung für arbeitsfreie Tage (Urlaub und Feiertage), Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld), sonstige Geldzuschüsse und Naturalleistungen.

Als ''indirekte Personalzusatzkosten'' werden die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sonstige Aufwendungen sozialer Art und die Kosten der Berufsausbildung bezeichnet.

Situation in Deutschland

In Deutschland liegen die Lohnnebenkosten unterhalb des EU-Schnitts.

Siehe auch

Literatur

  • : ''Exkurs: Die Mär von den zu hohen Lohnnebenkosten.'' In: ''Arbeit, Kapital und Staat.'' 2005, ISBN 3-89438-326-7, S. 82?102.
  • Jürgen Ehler, Ines Koller: ''Anmerkungen zur Lohnnebenkostendiskussion unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlichen Rentenversicherung.'' In: ''Deutsche Rentenversicherung'', 10?11/2005, S. 621ff.
  • Thomas Schönwälder: ''Begriffliche Konzeption und empirische Entwicklung der Lohnnebenkosten in der Bundesrepublik Deutschland ? eine kritische Betrachtung.'' Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf 2003, ISBN 3-935145-65-9.

Weblinks

  • : (PDF; 104 kB)
  • (PDF) Berlin, Wochenbericht 14/04
  • Christoph Schröder: (PDF) IW-Trends ? Vierteljahresschrift zur empirischen Wirtschaftsforschung aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln, 34. Jahrgang, Heft 2/2007 (PDF; 138 kB)
  • (PDF) , Februar 2007
  • (PDF) , ''Wirtschaftspolitische Informationen'', 1/2005
  • , CPU-Informatik
  • (PDF) Schweiz.
  • (PDF) Schweiz. Bundesamt für Sozialversicherungen:
  • Abfrage der hinterlegten Datenbank:
  • Abfrage der hinterlegten Datenbank:

Einzelnachweise