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'''Arbeitnehmer''', in Österreich auch '''unselbständig Beschäftigte''' oder '''Dienstnehmer''', sind en, die im Rahmen eines ses aufgrund eines s sind, ihre weisungsgebunden gegen ihrem zur Verfügung zu stellen.

Allgemeines

Arbeitnehmer ist, wer im Wesentlichen persönlich abhängig arbeitet und hinsichtlich das Arbeitsentgelt.

Die Arbeitnehmer ergänzen sich mit den und den zur der .

Wortherkunft

Bis in die zweite Hälfte des 18. Jh. wurden im deutschen Sprachraum die abhängig Beschäftigten als Gesinde, Dienstbothen, Dienstgesind etc. bezeichnet. Ihre Auftraggeber und Herren waren die Herrschaft, Hausvater, Dienstherr, Diensthälter oder Gesindhälter. Es gab eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsverhältnisse. Die Neugestaltung und Vereinheitlichung des Dienstrechts erforderte neue, umfassende Begriffe. Im Zusammenhang mit Dienstverhältnissen wurde nun der Begriff ?Dienstvertrag? eingeführt. Im deutschsprachigen Teil der K.u.K. Monarchie Österreich-Ungarn wurden um 1800 die Vertragsparteien erstmals als ?Dienstgeber? und ?Dienstnehmer? bezeichnet. Dem Herren zu dienen war eine Gnade, die dem Untergebenen gewährt wurde ? der Herr gab den Dienst, der Untergebene nahm das Dienstverhältnis an. Mit der Entstehung einer kapitalistischen von 1854 zufolge, wer gegenüber dem Arbeitgeber die ihm aufgetragene Arbeit annimmt.

Wirtschaftliche Aspekte

Hauptvertragspflicht des Arbeitnehmers ist es, Arbeitszeit und Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Er schuldet dem Arbeitgeber allerdings keinen Erfolg, sondern das bloße Tätigwerden, denn der Arbeitsvertrag ist ein .

Rechtsfragen

Das Wort Arbeitnehmer ist ein , der in vielen en vorkommt.

Arbeitsverhältnis

Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. Weisungsgebunden ist, wer nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab. Für die Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen. Zeigt die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an.

Ein Arbeitsvertragsverhältnis ist durch das persönliche Abhängigkeitsverhältnis des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber sowie die Weisungsgebundenheit gekennzeichnet. Er muss sich an vorgegebene Arbeitszeiten halten, er bringt die Arbeitsleistung an einem bestimmten und ist in eingebunden. Der Vertragsschluss für den Dienstvertrag ist grundsätzlich formlos möglich, wogegen der Arbeitsvertrag spätestens einen Monat nach vereinbartem Vertragsbeginn dem Arbeitnehmer auszuhändigen ist.

EU-Recht

Maßgeblich ist der Begriff des Arbeitnehmers in Abs. 1 . Arbeitnehmer im Sinne der des ist jeder abhängig Beschäftigte, der eine weisungsgebundene Tätigkeit ausübt und für diese ein Entgelt bezieht, das nicht als völlig unwesentlich bezeichnet werden kann. Es ist nicht notwendig, dass der Arbeitnehmer damit seine Existenz bestreiten kann. Es reicht unter Umständen bereits, wenn z. B. einem en Unterkunft und Verpflegung gewährt werden.

Deutschland

Seit April 2017 definiert Abs. 1 BGB, dass der Arbeitnehmer durch den im Dienste eines anderen zur Leistung , fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet wird. Indiz hierfür ist, dass jemand nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.

Keine Arbeitnehmer sind:
  • , auch nicht bei Gefangenenarbeit gemäß Abs. 1 ;
  • und , die noch in die Schule gehen, auch nicht bei ;
  • en ? sie können jedoch als Arbeitnehmer zählen, wenn sie einer nachgehen;
  • und ;
  • ler und smitglieder (werden im Interesse der Förderung des Vereinszwecks tätig);
  • aus überwiegend karitativen oder religiösen Zwecken Beschäftigte (z. B. e, );
  • und (kein Privatrecht, sondern );
  • , , en (öffentlich-rechtliches );
  • ( und );
  • und von Unternehmen (unter Juristen umstritten, siehe auch Abschnitt ).

Obwohl sie keine Arbeitnehmer sind, werden en in manchen Fragen den Arbeitnehmern gleichgestellt. Als arbeitnehmerähnliche Personen gelten selbständig Tätige, die (in der Regel von einem Auftraggeber) wirtschaftlich abhängig und einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sind ( ). Sie unterliegen in der Regel der .

Arbeitsrecht

Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sind und , , en sowie des einschließlich der zu ihrer Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im , im oder mit / beschäftigt werden ( Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV).

Die Tätigkeit des aus.

er einer sind in der Regel keine Beschäftigten im Sinne des Abs. 2 AktG). Die Geschäftsführung ist Sache des Vorstands, die Überwachung der Geschäftsführung Sache des Aufsichtsrats, Grundlagenentscheidungen sind Sache der Hauptversammlung.

Pflichten des Arbeitnehmers
 des Arbeitnehmers ist es, die vereinbarte Arbeit zu leisten (). Der Arbeitnehmer ist dabei gem��  BGB zur ; es gilt der Grundsatz ?erst die Arbeit, dann der Lohn?. en des Arbeitnehmers sind unter anderem pflicht, , pfleglicher Umgang mit Materialien und Werkzeugen, , sverbot, wechselseitige  und .

Rechte des Arbeitnehmers

Hauptrecht des Arbeitnehmers ist, die vereinbarte Entlohnung zu erhalten. Wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit des Arbeitnehmers in Anspruch nimmt, ist er auch mitverantwortlich, wie effektiv sie vom Arbeitnehmer genutzt wird. Weitere Rechte des Arbeitnehmers: Treuepflicht und Verschwiegenheitspflicht des Arbeitgebers, Materialien und Werkzeuge die den geltenden Bestimmungen in Bezug auf Sicherheit für Leib und Leben entsprechen (.

In Deutschland und allen demokratischen Staaten haben Arbeitnehmer das eingeschränkte Recht, und frei zu wählen ( gemäß Abs. 3 GG) und können sich zu en zusammenschließen. Eingeschränkt werden diese Rechte beispielsweise durch die (eingeschränkte Berufsfreiheit) und das Verbot von s.

Leitende Angestellte

Eine Sondergruppe, deren Zuordnung viele Diskussionen ausgelöst hat, sind die , die im Betrieb unterhalb der Ebene des s wahrnehmen. Für sie gelten besondere Regeln im , und sie unterfallen nicht dem , wobei die Definition des Begriffes des ?leitenden Angestellten? in diesen beiden en unterschiedlich ist ( andererseits). Die Interessenvertretung der leitenden Angestellten ist der . Dessen Beteiligungsrechte sind im geregelt.

Aushilfen und geringfügig Beschäftigte

Sog. auch diesen Arbeitnehmern uneingeschränkt zu. Früher übliche Differenzierungen sind als Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz längst beseitigt.

Ältere Arbeitnehmer

Die Arbeitsmarktpolitik des Staates und Personalfachleute thematisieren oft ?ältere Arbeitnehmer?. Der Begriff ist weder juristisch noch wissenschaftlich definiert, meist werden mit ihm Arbeitnehmer über dem 44., gelegentlich bereits ab dem 40. Lebensjahr bezeichnet. Die Einstellungspraxis der Branchen schwankt je nach Anforderungsprofil und Personalangebot. In einigen Feldern kann es bereits wesentlich früher, oder besonders häufig ab dem 35. Lebensjahr, schwer sein, eine passende Tätigkeit zu finden.

Beamte

Keine Arbeitnehmer sind . Ihre Arbeitsbedingungen sind im festgelegt, das ? historisch bedingt ? kein Teil des Arbeitsrechtes, sondern des ist. Zu beachten ist aber, dass Beamte im lichen Sinn Arbeitnehmer sein können. Das Einkommensteuergesetz verwendet den Begriff Arbeitnehmer ebenfalls auch für , etwa in § 10 Abs. 3 Satz 3 EStG.

Zivilrecht

Die Arbeitnehmer sind lich gemäß für die in einem oder in einem offenen Warenlager Angestellten, die zu Verkäufen und Empfangnahmen ermächtigt sind. Arbeitnehmer sind keine Erfüllungsgehilfen bei , oder .

Österreich

Auch in hat der Arbeitnehmer (?Dienstnehmer?) die Dienste in eigener Person zu leisten, der Anspruch auf die Dienste ist nicht ( ABGB.

Schweiz

Im regelt OR). Er hat n, e, technische Einrichtungen und sowie Fahrzeuge des Arbeitgebers fachgerecht zu bedienen und diese sowie Material, die ihm zur Ausführung der Arbeit zur Verfügung gestellt werden, sorgfältig zu behandeln.

Vereinigte Staaten

Die Rechte der Arbeitnehmer in den () zu. Einschränkungen gibt es auch bei en aufgrund des ''Worker Adjustment and Retraining Notification Act'' (1989), wonach bei Betrieben mit mehr als 100 im Falle von en oder Massenentlassungen eine von 2 Monaten einzuhalten ist. Auf der Grundlage des erkennen Gerichte zunehmend an, dass das Arbeitsverhältnis als nicht ohne Grund beendet werden sollte.

Demographische Entwicklung in Westeuropa

Die seit Jahren gestiegenen auf einen ausgewogenen ?Altersmix? der Belegschaft achtet. Diese demographische Besonderheit in der Bundesrepublik Deutschland wird in den nächsten Jahren ihre Bedeutung für die Beschäftigungssituation Älterer verlieren ? die geburtenstarken Jahrgänge bis 1943 sind dann Rentner.

Die .

Kritik am Begriff

In der modernen bieten die Arbeitnehmer den Faktor ?Arbeit? an, den die Unternehmen nachfragen.

Eine frühe gegen den Begriff des ?Arbeitnehmers? stammt von , dem zufolge das sverhältnis zwischen und im gängigen Sprachgebrauch geradezu auf den Kopf gestellt werde:
{{Zitat

 |Text=Es konnte mir nicht in den Sinn kommen, in das ?Kapital? den landl�ufigen Jargon einzuf�hren, in welchem deutsche �konomen sich auszudr�cken pflegen, jenes Kauderwelsch, worin z.�B. derjenige, der sich f�r bare Zahlung von andern ihre Arbeit geben l��t, der Arbeit''geber'' hei�t, und Arbeit''nehmer'' derjenige, dessen Arbeit ihm f�r Lohn abgenommen wird. Auch im Franz�sischen wird travail im gew�hnlichen Leben im Sinn von ?Besch�ftigung? gebraucht. Mit Recht aber w�rden die Franzosen den �konomen f�r verr�ckt halten, der den Kapitalisten  nennen wollte.
 |ref=}}

In diesem Sinne erscheint der Begriff ?Arbeitnehmer? missverständlich, da doch diejenige , die als Arbeitnehmer bezeichnet wird, eben nicht Arbeit, sondern Lohnzahlungen dafür in Empfang nimmt, dass sie ihre Arbeitskraft dem Vertragspartner zur Verfügung stellt. Insofern wäre die Bezeichnung ?Arbeitgeber? für einen abhängig Beschäftigten angemessener.

Der Begriff ?Arbeitnehmer? verdunkelt, dass es sich um Menschen handelt, die ihre Arbeitskraft zur Sicherung ihrer Existenz verkaufen (müssen), denn sie verfügen selbst über keine . Der Begriff verdunkelt darüber hinaus, dass dies eine gesellschaftliche bedingte Abhängigkeit ist, die sich historisch durch den fortschreitenden Prozess der ergeben hat und dass die Arbeiter eben diese Gesellschaft erst ermöglichen.

Weiterhin suggeriert das sprachliche Verhältnis Arbeitgeber ? Arbeitnehmer, dass der Arbeitgeber etwas gibt, der Arbeitnehmer etwas nimmt. Der Begriff Arbeitgeber hat insofern einen gönnerhaften, der Begriff Arbeitnehmer eine ausnutzerische . Jedoch spiegelt dieses sprachliche Verhältnis den Zustand wider, den der manchmal hat, nämlich dass ein großes von Arbeitskräften auf eine erheblich kleinere trifft. Vor diesem Hintergrund wird es zuweilen auch als vorteilhaft empfunden, Nachfrage nach der eigenen zu haben, also Arbeitnehmer sein zu dürfen.

In der wurden die Arbeitnehmer bis zur Einführung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 () im Jahre 1999 als ?abhängig Beschäftigte? bezeichnet. In der sind die ?Arbeitnehmer? Anbieter des s , die ?Arbeitgeber? sind die Nachfrager nach dem Produktionsfaktor Arbeit.

Siehe auch

Literatur

  • Roland Karassek: In: ''.'' Heft II, 2017, S. 106?127.

Weblinks

  • (PDF; 1,36 MB) Bundesministerium für Bildung und Forschung

Einzelnachweise